Rechtsberatung

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen; RDG) regelt in Deutschland die Befugnis, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass  wir weder bei Formulierungen, Gestaltungen (z.B. in einer Werbeanzeige, auf Websites etc.) prüfen können ob diese rechtlich zulässig sind oder nicht. Das gleiche gilt für urheber- oder wettbewerbsrechtliche Fragen.

Meine Leistung ist das Design, die Drucksache, der Werbeartikel oder die Werbetechnik, bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt.